1. Buchungsanfrage und Bestätigung
Mit Ihrer Buchungsanfrage bieten Sie mir den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen.
Sie erhalten von mir eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der Buchung. Mit Ihrer schriftlichen oder elektronischen Annahme kommt der Vertrag zwischen Ihnen und mir zustande. Weicht der Inhalt meiner Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das ich für die Dauer von 7 Tagen gebunden bin. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.
2. Bezahlung
Der Gesamtbetrag für Guiding und/oder Ferienwohnung ist ohne gesonderte Zahlungsaufforderung in bar vor Ort zu begleichen. Rücktritts-Gebühren (siehe Ziffer 17 Stornierung) sind sofort fällig.
3. Programm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf meiner Webseite sowie aus den entsprechenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
Die auf der Webseite enthaltenen Angaben sind für mich bindend. Ich behalte mir jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die Sie vor der verbindlichen Buchung selbstverständlich informiert werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von mir nicht wider Treu und Glauben herbeigefügt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Ich werde Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werde ich Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt:
Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Guidingtour bzw. Buchung der Ferienwohnung nicht an, kann ich Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 17 dieser Bedingungen.
5.2 Umbuchung:
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung Änderungen hinsichtlich des Termins vorgenommen werden, so entstehen mir in der Regel die gleichen Kosten wie beim Rücktritt Ihrerseits. Ich muß Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.
5.3 Ersatzteilnehmer:
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie mir dies mitteilen. Ich kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder der Teilnahme der Ersatzperson gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Buchungspreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson eventuell entstehenden Mehrkosten.
5.4 Schriftform:
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen die Sie zu vertreten haben nicht in Anspruch, sind die gleichen Ersatzleistungen wie bei einem Rücktritt nach Punkt 5.1 der AGB zu leisten.
Diese Ersatzleistung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch mich
Ich kann in folgenden Fällen vor Antritt der Guidingtour vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt den Vertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Angel-Guidings ungeachtet meiner Abmachungen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündige ich, so behalte ich den Anspruch auf den Reisepreis, ich muß mir jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ich aus einer anderweitigen Anwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlange, einschließlich der mir von den Leistungsträgern gutgebrachten Erträge;
b) bis 1 Woche vor Beginn, wenn die Durchführung des Angel-Guidings nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für mich nicht möglich ist. Ich werde Sie über die Gründe informieren und mich bemühen Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten. Wird das Guiding aus diesen Gründen ersatzlos abgesagt, so erhalten Sie bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
In Fällen der Kündigung höherer Gewalt gilt § 651j BGB.
9. Haftung des Veranstalters
9.1 Eigene Leistungen:
Ich hafte im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die gewissenhafte Vorbereitung, - die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten:
Wird das Guiding nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Ich kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass ich eine gleichwertige Ersatzleistung erbringe. Die Abhilfe kann ich verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Zur Abhilfe bedarf es - unbeschadet meiner vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
10.2 Minderung des Reisepreises:
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages:
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leiste ich innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie dies verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Sie schulden mir dann, den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Gesetzliche Haftungsbeschränkung:
Ein Schadenersatzanspruch gegen mich ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder internationaler Übereinkommen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise mir gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert werden. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach drei Jahren, Ansprüche nach dem 2. Seerechtsänderungsgesetz nach zwei Jahren.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Stralsund.
15.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie mir zur Abwicklung der Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
17. Stornierung der Reise
Bei Stornierung später als 4 Wochen vor Antritt der Reise werden 25% des Reisepreises fällig.
Eine Stornierung der Reise ist nur in schriftlicher bzw. elektronischer Form gültig.
Unbeschadet vorerwähnter Stornierung bleibt Ihnen ausdrücklich der Nachweis unbenommen, dass mir ein wesentlich geringerer Schaden als der sich aus der Stornierung ergebende oder auch überhaupt kein Schaden entstanden ist.